Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Verbotswidriges Parken am Vorplatz des Feuerwehrhauses

25.04.2023
Pressemitteilung - Ordnungsamt Obernburg a. Main

Wie festgestellt wurde parken immer wieder Fahrzeuge auf dem Vorplatz des Feuerwehrhauses in Eisenbach. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass auf dem gesamten Vorplatz absolutes Halteverbot besteht. Bei einem Feuerwehreinsatz könnten wegen der parjkenden Autos ggf. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nicht oder unter Zeitverlusten ausrücken, so dass Menschenleben gefährdet werden könnten.

Die Stadt Obernburg wird die Kommunale Verkehrsüberwachung beauftragen, künftig dort parkende Fahrzeuge kostenpflichtig zu verwarnen. Verbotswidriges Parken im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone wird mit 55 Euro geahndet, mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 Euro. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg.

Allerdings ist ein entsprechendes Bußgeld mit Punkt im Fahreignungsregister nicht die einzige Konsequenz, die einen als Verkehrsteilnehmer treffen kann, wenn man seinen Pkw vor einer Feuerwehrzufahrt abgestellt hat. Als weitere Maßnahme kann es dann zusätzlich passieren, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.

Stadt Obernburg a.Main

Roos

-Ordnungsamt-

 

Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg

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