Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Unterhaltung der Gew. II. Ordnung

27.01.2020
Alle Gewässer II. Ordnung in den Lkr. AB und MIL

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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Unterhaltung der Gew. II. Ordnung im HJ 2020;

Alle Gewässer II. Ordnung in den Lkr. AB und MIL

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg möchte auch 2020 Unterhaltungsmaßnahmen an den o. g. Gewässern durchführen. Die Maßnahmen erstrecken sich über das ganze Jahr 2020, wobei Schonzeiten und ökologische Belange berücksichtigt werden.

Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören das Freimachen des normalen Abflussquerschnittes der Gewässer, die Verjüngung des Gehölzbestandes und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (auf Stock setzen und vereinzelte Baumfällungen des alten Bestandes), die Pflege des bestehenden Bewuchses, Neuanpflanzungen, Arbeiten zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie kleiner Räumungsarbeiten zur Verbesserung des Hochwasserabflusses.

Nach Art. 25 BayWG haben die Eigentümer des Gewässers und die Anlieger die Arbeiten zu dulden. Die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern und die Fischereiberechtigten haben zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird.

Die Anlieger und Hinterlieger haben auch zu dulden, dass auf ihren Grundstücken der Aushub oder das Verbaumaterial vorübergehend gelagert und, soweit es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt, eingeebnet wird.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bittet alle Anlieger an den Gewässern II. Obernburg die Flussmeisterstelle Stockstadt zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:

Bei den jährlich durchzuführenden Gewässerbegehungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes muss leider immer wieder festgestellt werden, dass an den Uferböschungen zunehmend Kleingartenabfälle, wie Schnittholz von Obstbäumen, Reste von Zier- und Gemüsepflanzen sowie im größeren Umfang Ablagerungen von Mähgut aus der Pflege von Rasenflächen, abgelagert werden. Eine Pflege der Uferstreifen wird dadurch sehr erschwert, beziehungsweise unmöglich gemacht. Außerdem ist dies eine illegale Müllablagerung, die ggf. zur Anzeige gebracht wird.

Zudem werden bei größeren Hochwasserabflüssen die Ablagerungen abgeschwemmt und die sich darunter befindliche ungeschützte Uferböschung abgetragen. Dies hat zur Folge, dass in diese entstandenen Uferanbrüche erneut Abfälle zur Auffüllung eingebracht werden, die den Zustand beim nächsten Hochwasser noch verschärfen.

Die Gewässer und die Ufergrundstücke sind keine Ablagerungsflächen für jeglichen Haus- und Gartenabfall!

Weiterhin stellen wir fest, dass des Öfteren eigenmächtig Bäume am Gewässer entfernt werden, wir bitten deshalb die Eigentümer von Ufergrundstücken sich doch mit der flussmeisterstelle Stockstadt in Verbindung zu setzen, wenn sie Bäume entlang der Gewässer auf Stock setzen wollen.

Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 06027/ 4186-0 gerne zur Verfügung.

Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg, Amtliche Mitteilungen

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