26.05.2026
Informationen und Hintergründe zur Ahndung von Verstößen.
Die Befahrung des Stadtwalds Obernburg ist grundsätzlich nur für den forstwirtschaftlichen Kfz-Verkehr freigegeben. An allen Zufahrten weist das Verkehrszeichen VZ 250 mit dem Zusatzschild VZ 1026-37 und, sofern auch für die Landwirtschaft freigegeben, das Zusatzschild VZ 1026-38 StVO darauf hin. Davon abgesehen ist die Befahrung des Stadtwalds nur mit einer, durch die Stadtverwaltung ausgestellten, zweckgebundenen Sonderfahrerlaubnis zulässig.
Der Grund für diese Regelungen ist der Schutz des Stadtwaldes und die Wahrung der Interessen des städt. Forstbetriebs sowie aller sonstigen Waldnutzer, z.B. Fußgänger und Jagdpächter. Zudem hat das Verkehrsaufkommen im Stadtwald in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen und erfordert daher diese Verkehrsordnung. Insbesondere der große Kreuzungsbereich unterhalb des Waldhauses (Rainchestalgraben) stellt einen Bereich dar, der intensiv durch den Forstbetrieb genutzt wird und daher – auch an Feiertagen und Wochenends - freizuhalten ist.
Zahlreiche und wiederkehrende Verstöße gegen diese Reglungen machen es aktuell erforderlich, dass die unerlaubte Befahrung des Stadtwalds und das damit häufig verbundene wilde Parken von Fahrzeugen, konsequent seitens der Stadtwaldverwaltung verfolgt wird. Hierzu werden Vorfälle direkt an die Polizei Obernburg weitergeleitet und hier als Ordnungswidrigkeit mit i.d.R. 55€ Bußgeld geahndet.
Zum Schutz des Stadtwalds und in Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie eindringlich um Ihre Zusammenarbeit! Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge während Ihres Waldbesuchs ausschließlich außerhalb des Stadtwalds bzw. auf den gekennzeichneten Parkplätzen Buchhölle und Waldhaus sowie in Eisenbach am Bubenbrunnen und Naturfreundehaus. Wir empfehlen abgesehen davon die alternative Nutzung von Fahrrädern.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auch auf die aktuell erhöhte Waldbrandgefahr aufgrund der heißen und trockenen Witterung hin. Aufgeheizte Motoren und Zigaretten stellen hierbei ein erhebliches Risiko für den Wald dar. Auch dahingehend bitten wir um die gebotene Sensibilität und Mithilfe!
Der aktuelle Waldbrandindex für den Bereich Obernburg beträgt Warnstufe 4 von 5 und kann unter folgenden Link abgerufen werden: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei unserem zuständigen Stadtförster Tobias Wallrapp unter tobias.wallrapp@obernburg.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihre städtische Forstverwaltung Obernburg

Kategorien: Amtliche Mitteilungen
Stadt Obernburg