Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Mülltonnen auf der Straße

04.04.2022
"Mülltonne als Parkplatz-Blockade ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 32 (1) StVO

Pressemitteilung

Mülltonnen auf der Straße

Es wird in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Mülltonnen auf die Straße vor Wohnhäuser gestellt werden, damit dort keine anderen Autos parken können. Das Ordnungsamt teilt mit, dass dies nicht rechtens ist. Der öffentliche Verkehrsgrund darf nicht mit Mülltonnen blockiert werden, um einen Parkplatz freizuhalten oder zu verhindern, dass dort andere Autos parken.

Dies stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 32 (1) StVO da: „Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte“. Verstöße sind mit einem Bußgeld von 60 Euro bewährt.

Vielen Dank für das Verständnis.


Stadt Obernburg a.Main, 31.03.2022
-Ordnungsamt-
Roos

Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.