04.04.2022
"Mülltonne als Parkplatz-Blockade ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 32 (1) StVO
Pressemitteilung
Mülltonnen auf der Straße
Es wird in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Mülltonnen auf die Straße vor Wohnhäuser gestellt werden, damit dort keine anderen Autos parken können. Das Ordnungsamt teilt mit, dass dies nicht rechtens ist. Der öffentliche Verkehrsgrund darf nicht mit Mülltonnen blockiert werden, um einen Parkplatz freizuhalten oder zu verhindern, dass dort andere Autos parken.
Dies stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 32 (1) StVO da: „Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte“. Verstöße sind mit einem Bußgeld von 60 Euro bewährt.
Vielen Dank für das Verständnis.
Stadt Obernburg a.Main, 31.03.2022
-Ordnungsamt-
Roos
Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg