Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Manöver und andere Übungen der Bundeswehr

10.08.2026
Übung vom 14.09.2026 bis 25.09.2026


Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einheit der Bundeswehr führt am 14.09.2026 bis 25.09.2026 eine Truppenübung durch, bei der Teile Ihrer Gemeinde betroffen sind.

Begrenzungspunkte des Übungsraumes: Landkreis Miltenberg

Unter Bezugnahme auf Abschnitt V der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen
Staatskanzlei und der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit vom 04.12.2008 Az. BII7-90A-44-5-44 (Bayer.
Staatsanzeiger Nr. 51/52 vom 19.12.2008) werden die Gemeinden gebeten, für die rechtzeitige Bekanntgabe der Übung zu sorgen, da es in den letzten Jahren hin und wieder Probleme mit
Jagdpächtern oder Anwohnern der umliegenden Ortschaften gab, Der Bevölkerung ist nahezulegen, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von
liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die
Strafbestimmungen ist besonders hinzuweisen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung Bezug genommen. Soweit veranlasst, sind auch die
Jagdausübungsberechtigten auf die Übungen hinzuweisen. Bei der Übungsbekanntmachung ist Abs. 2 des Abschnitts V der Gemeinsamen Bekanntmachung vom 04.12.2008 zu beachten.

Die Übungen, die zur Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft notwendig sind, dürfen auch durch einschränkende Bedingungen nicht mehr als unbedingt notwendig eingeengt werden. Bei der
Festlegung einschränkender Bedingungen ist das öffentliche Interesse an der zweckmäßigsten Durchführung der Übung gegen das Interesse am Schutz der durch die Übung gefährdeten Rechtsund Wirtschaftsgüter abzuwägen. Die Bundeswehr und die Stationierungskräfte werden ihre übenden Einheiten allgemein anweisen, die für alle geltenden Gebote und Verbote zu beachten. Die üblichen, durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Verkehrsbeschränkungen brauchen daher nicht mitgeteilt zu werden.

Die Veröffentlichungen dürfen keine Einzelangaben, insbesondere keine Bezeichnung der teilnehmenden Verbände und deren Bewaffnung, keine Truppenstärken und keine Angaben über Zweck und Ausmaß der
Übung enthalten.


Mit freundlichen Grüßen
Christopher Braun

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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