28.05.2021
Verbot der Ablagerung von Gartenschnitt
Pressemitteilung
Ablagerung von Gartenschnitt im Bereich der Mömling und des Mühlbaches
Hiermit werden die Gartenbesitzer an Mömling und Mühlbaches gebeten, ihren Gartenschnitt nicht im Bereich des Ufers zu lagern. Durch Wind und Hochwasser gelangt dies in den Bach und erzeugt Kosten für die Entsorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Roos
-Ordnungsamt-
Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg