Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Corona: 3-G Regelung im Rathaus

10.02.2022
Alle Besucher:innen müssen ab 14.02.2022 einen entsprechenden Nachweis vorlegen

Wie schon bereits viele andere Behörden und Einrichtungen haben wir uns entschieden, die Hygiene- und Zutrittsregelungen an die aktuelle pandemische Lage anzupassen.

Aus diesem Grund gilt ab Montag, 14. Februar 2022 für den Besuch im Rathaus der Zutritt mit 3G-Nachweis.
Das bedeutet:

Geimpfte und Genesene benötigen einen entsprechenden Nachweis (digital oder in Papierform) und müssen zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen können. Ungeimpfte müssen entweder das Ergebnis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder eines Antigen-Schnelltests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, vorweisen können, um Zutritt zu erhalten. Eine Testmöglichkeit im naheliegenden Testzentrum in der Mainstraße ist gegeben.

Für Schüler:innen reicht das Testheft der Schule. Kinder, die nicht zur Schule gehen, sind davon ausgenommen.

Die Stadtverwaltung bittet um Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen für Erledigungen im Rathaus.

Wertstoffsäcke können wieder vor dem Rathaus mitgenommen werden. Hier wird darum gebeten, nur den eigenen, nötigsten Bedarf zu decken. Restmüllsäcke und Gebührenbanderolen für die Biotonne können ohne Termin im Bürgerservice erworben werden. Ebenso die Windelsäcke für Neugeborene. Bitte dazu klingeln. Dafür ist kein 3G Nachweis notwendig.

Es wird darum gebeten, die neue Regelung bei der Vereinbarung von Terminen zu beachten.

Stadtverwaltung Obernburg

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Rathaus & Bürgerservice

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