Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Brennholzbestellungen 2023/24

10.10.2023
ab sofort möglich

Brennholzbedarfsanmeldung Stadtwald Obernburg

Ab sofort werden Brennholzanfragen entgegengenommen

Für eine möglichst akkurate Planung und Brennholzbereitstellung sind wir auf Ihre rechtzeitigen Bestellungen und vollständigen Angaben angewiesen. Der Bestellzeitraum ist auf den Zeitraum 1.Oktober bis 31. Dezember 2023 beschränkt. Anfragen die nach dem 31.12.2023 eingehen, können für die Holzeinschlagsaison 2023/2024 nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.

Der Bestellvorgang.

Ihren Brennholzbedarf melden Sie bitte über das Bestellformular auf der Webseite der Stadt Obernburg an.

Hierzu verwenden Sie nachfolgenden Web-Link:https://www.obernburg.de/wirtschaft-verkehr/stadtwald/brennholzbedarfsmeldung/

Alternativ suchen sie im Suchfeld der Webseite nach dem Stichwort ‚Brennholz‘.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine schriftliche Bestellung möglich. Diese geben Sie bitte im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Obernburg (Römerstraße 62-64) ab.  Zuständiger Sachbearbeiter für das Thema Brennholz ist unser Stadtförster Herr Tobias Wallrapp. Wir bitten Sie unbedingt um die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Unvollständige Anträge können nicht oder nur sehr zeitverzögert weiterbearbeitet werden.

Brennholzpreise (netto, exkl. 7% MwSt.) für die Saison 2023/24

Buchenholzpolter: 39,72 €/Ster (Nicht-Ortsbürger: mindestens 51,40 €/Ster)

Hartlaubholzpolter (v.a. Ah, Kir, Bir, Esch, Ei): 32,71 €/Ster (Nicht-Ortsbürger: mindestens 46,26 €/Ster)

Nadelholzpolter (v.a. Fi, Kie, Lär, Dougl, Ta): 23,36 €/Ster (Nicht-Ortsbürger: mindestens 25,70 €/Ster)

Schlagabraum (je nach Menge, Qualität, Lagerort): verhandelbar 4,67 bis 14,02 €/Ster

Das Polterholz wird lang und in Rinde am Forstweg bereitgestellt. Das gepolterte Holz hat eine Länge von 3-20m, ist verschieden dick und nicht gespalten, aufgeschichtet oder auf Ofenlänge geschnitten. Es handelt sich um frisch eingeschlagenes Holz, welches nicht vorgetrocknet ist und daher nicht zur direkten Verwendung im Holzofen geeignet ist.

Die Holzmenge (Raummeter = Ster) wird je nach Polterlänge per Schichtholz- oder Rundholzvermessung erfasst. Spätere Reklamationen bzgl. der Holzmenge sind nicht möglich. Es gelten die Umrechnungszahlen für Rohholz. Ein Festmeter entspricht 1,429 Raummeter bzw. ein Raummeter entspricht 0,7 Festmeter.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann das Brennholz nicht mehr direkt im Wald vorgezeigt werden. Der Rechnung liegt ein Lageplan mit GPS Koordinaten und einer befristeten Befahrungserlaubnis bei. Bei Fragen sind wir telefonisch unter der Nummer 06022-619160 behilflich. 

Die Bereitstellung der angefragten Holzmenge ist nur unter Vorbehalt entsprechend der Verfügbarkeit und in haushaltsüblichen Mengen von max. 20Stern möglich. Rechtsverbindliche Vorbestellungen sind daher nicht möglich. Wir bemühen uns jedoch alle Bestellwünsche zu erfüllen. Ortsbürger werden vorrangig mit Brennholz bedient.

Brennholz ist Holz, das für höherwertige Verwendungszwecke nicht verwendet werden kann. Die thermische Verwertung stellt die letzte Verwendungsmöglichkeit dar. Reklamationen bezüglich Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Splitter oder Nägel sind nicht möglich, diese Holzfehler sind bei Brennholz üblich und zu akzeptieren.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr bestelltes Brennholz nicht sofort nach Bestellung zugewiesen werden kann. Die Brennholzzuteilung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Bedarfsanmeldungen sowie den aktuell vorhandenen Holzmengen. Feuchte Witterung und Unternehmer-/Maschinenausfall stellen erhebliche Verzögerungsfaktoren dar, welche oft nicht vorhersehbar sind. Die individuelle Brennholzzuteilung kann sich daher bis in das Frühjahr 2024 ziehen. Wir bitten Sie daher um Geduld!  

Ihre Sicherheit ist uns wichtig!

Rettungspunkte im Stadtwald stellen sichere Treffpunkte mit den Rettungskräften dar. Die Rettungspunkte und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.stmelf.bayern.de/wald/wald_mensch/rettungskette-forst/index.html.  Auch die App „Hilfe im Wald“ ist zu empfehlen. Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn, zu dem nächstgelegenen Rettungspunkt und prüfen Sie Ihren Handyempfang am Arbeitsort bzw. von wo ein sicherer Notruf möglich ist.

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Hierzu zählt das Tragen einer geeigneten persönlichen Schnittschutzausrüstung. Alleinarbeit mit der Motorsäge ist im Stadtwald untersagt! Verstöße werden konsequent geahndet. Der Nachweis eines absolvierten Motorsägenlehrgangs ist verbindlich vorgeschrieben. Ein Nachweis ist Ihrer Brennholzbestellung beizufügen.

Hinweise zur Holzlagerung im Außenbereich

Eine längerfristige Lagerung und das Abdecken des Brennholzes im Wald, mit z.B. Folien, ist nicht zulässig. Bitte fahren Sie Ihr Brennholz innerhalb des gewährten Befahrungszeitraums aus dem Wald ab.

Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer

Die Brennholzaufarbeitung ist vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung nicht zulässig, ebenso wie Störungen Jagdbetriebs. Bitte verlassen Sie den Wald mit Ihrem Kfz auf direktem Wege. Die Waldwege sind für andere Waldnutzer frei zu halten. Die LKW Holzabfuhr ist nicht zu behindern.

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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