Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Bekanntmachung der Stadt Obernburg a. Main

27.05.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Stadt Obernburg a. Main Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB

Antrag auf Vorbescheid: Abbruch von Bestandsgebäuden und Neubau einer Wohnanlage mit fünf Baukörpern, Miltenberger Straße 19 (ehem. Autohaus Brass), Flur-Nrn. 2499/5, 2500 und 2503, Gemarkung Obernburg

Die Stadt Obernburg a. Main hat einen Antrag auf Vorbescheid gemäß §§ 246e i. V. m. § 34 Abs. 3b BauGB erhalten. Gegenstand des Antrags ist der Abbruch der bestehenden Gebäude sowie der Neubau einer Wohnanlage mit fünf Baukörpern auf den Grundstücken Miltenberger Straße 19 (ehem. Autohaus Brass), Flur-Nrn. 2499/5, 2500 und 2503, Gemarkung Obernburg.

Gemäß § 36a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich über das Vorhaben zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Die Antragsunterlagen liegen bis einschließlich 10.07.2026, im Fachbereich 3 – Bauwesen und Stadtentwicklung, An der Wehrinsel 4 (ADW 4), 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift Main abgegeben werden.

Bekanntmachung der Stadt Obernburg a. Main Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB

Antrag auf Baugenehmigung im Sinne der §§ 246e i.V.m. 35 Abs. 2 BauGB: Wohnhausneubau mit 4 Wohneinheiten, Umbau Stallgebäude zu Büros, 2. BA, Eisenbacher Straße 1, Flurnr. 6834, Gemarkung Obernburg

Die Stadt Obernburg a. Main hat einen Antrag auf Baugenehmigung gemäß §§ 246e i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB erhalten. Gegenstand des Antrags ist der Wohnhausneubau mit 4 Wohneinheiten sowie der Umbau eines Stallgebäude zu Büros, 2. BA auf dem  Grundstück Eisenbacher Straße 1 (ehem. Deckelmannsmühle), Flur-Nr. 6834, Gemarkung Obernburg.

Gemäß § 36a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich über das Vorhaben zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Die Antragsunterlagen liegen bis einschließlich 12.06.2026, im Fachbereich 3 – Bauwesen und Stadtentwicklung, An der Wehrinsel 4 (ADW 4), 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift Main abgegeben werden.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Pressemitteilung Stadt Obernburg

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