
09.10.2023
Keine Hunde auf Spiel- und Bolzplätzen
Liebe Hundehalter, wir freuen uns darüber, dass die von der Stadt aufgestellten „Dog-Stationen“ gut angenommen und die darin vorgehaltenen Tüten rege benutzt werden.
Allerdings gibt es trotzdem Beschwerden, dass manche uneinsichtige Hundehalter auf den Spielplätzen und Bolzplätzen ihre Hunde mitnehmen und dort sogar ihr Geschäft machen lassen.
Die Stadt Obernburg weist darauf hin, dass das Mitbringen von Hunden auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen gemäß § 5 Absatz 4 der Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Obernburg vom 01.02.2011 untersagt ist.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit da und können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Ordnungsamt Stadt Obernburg, 09.10.23
Kategorien: Pressemitteilung Stadt Obernburg