Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Änderung Elektrogerätegesetz

27.08.2018
Wichtige Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)

Seit Jahren wird die Rücknahme und Verwertung alter Elektro- und Elektronikgeräte im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Hierauf gründet sich unter anderem auch die kostenlose
Rückgabe ausgedienter Elektro- oder Elektronikgeräte beim Handel. Selbstverständlich können Sie
nicht mehr benötigte Elektrogeräte aber auch über die Kommunale Abfallwirtschaft im Landkreis
Miltenberg entsorgen. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.landkreismiltenberg.
de/Energie,Natur-Umwelt/Abfallwirtschaft.aspx


Zum 15.08.2018 treten nun Änderungen des ElektroG in Kraft. Ab diesem Tag gilt der sogenannte
offene Anwendungsbereich („Open Scope“) für das ElektroG. Damit fallen grundsätzlich alle
elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Gesetzes, sofern sie nicht
ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Dies können z.B. Möbel oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen sein, sofern das elektrische
oder elektronische Bauteil nicht entfernt wird oder entfernt werden kann.
Ein Produkt, welches als Elektrogerät zu entsorgen ist, muss folgende Voraussetzung erfüllen:
Der elektronische Bestandteil eines Möbel-/Kleidungsstückes ist funktional und/oder baulich an die
Nutzungsdauer des Gesamtproduktes gebunden. Ein Indiz dafür ist, dass der elektronische
Bestandteil (z.B. Motor, Leuchte) fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung bzw. gar
Zerstörung wieder austauschen lässt.
Beispiele für Elektrogeräte: Tresor mit elektrischem Schloss, Badschrank mit beleuchtetem Spiegel,
Weihnachtsmütze mit beleuchteten Sternen, Blinkschuhe, elektrisch verstellbarer Fernsehsessel,
höhenverstellbarer Schreibtisch, ferngesteuertes Auto.

Ein Produkt zählt nicht als Elektrogerät, wenn der elektronische Bestandteil (z.B. LED-Leiste,
Dynamo) auch einzeln zum Nachrüsten in Verkehr gebracht wird und leicht wieder ausgebaut
werden kann.
Nicht als Elektrogeräte einzustufen sind z.B.: Schrankwand mit leicht austauschbarer LED-Leiste,
Fahrrad mit Naben-Dynamo.


Bei Fragen oder bei Schwierigkeiten in der Zuordnung helfen Ihnen die Abfallberater*innen gerne:
Frau Dr. Vieth 09371/501-384
Herr Fischer 09371/501-380
Servicestelle 0800 0412412

Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL

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