Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Brennholzbedarfsmeldung

Brennholzbedarfsanmeldung Stadtwald Obernburg

Ab 1.10.2025 werden Brennholzbestellungen entgegengenommen.

Für eine möglichst genaue Planung und eine zeitnahe Brennholzbereitstellung sind wir auf Ihre rechtzeitigen Bestellungen und vollständigen Angaben angewiesen. Der Bestellzeitraum ist auf den Zeitraum 1.10. bis 31.12.2025 beschränkt. Anfragen die nach dem 31.12.2025 eingehen, können für die Holzeinschlagsaison 2025/2026 nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.

Ihren Brennholzbedarf melden Sie bitte über das Bestellformular auf dieser Webseite an. Hierzu verwenden Sie nachfolgenden Web-Link:

https://www.obernburg.de/wirtschaft-verkehr/stadtwald/brennholzbedarfsmeldung/

Zuständiger Sachbearbeiter für das Thema Brennholz ist unser Stadtförster Herr Tobias Wallrapp. Wir bitten Sie um die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Unvollständige Anträge können nicht oder nur zeitverzögert weiterbearbeitet werden.

Die Brennholzpreise aus dem letzten Jahr gelten bis auf Weiteres unverändert auch für den aktuellen Bestellzeitraum 2025.

Das Polterholz in unsortierten Längen und in Rinde am Forstweg bereitgestellt. Das gepolterte Holz hat eine Länge von 3-18m, ist verschieden dick und nicht gespalten, aufgeschichtet oder auf Ofenlänge geschnitten. Es handelt sich um frisch eingeschlagenes Holz, welches nicht vorgetrocknet ist und daher auch nicht zur direkten Verwendung im Holzofen geeignet ist.

Die Holzmenge wird je nach Holzlänge per Schichtholz- oder Rundholzvermessung in Raummeter (= Ster) erfasst. Spätere Reklamationen bzgl. der Holzmenge sind nicht möglich. Es gelten die Umrechnungszahlen für Rohholz. Ein Festmeter entspricht 1,429 Raummeter bzw. ein Raummeter entspricht 0,7 Festmeter.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann das Brennholz nicht persönlich im Wald vorgezeigt werden. Der Rechnung liegt ein Lageplan, GPS Koordinaten und eine befristete Fahrerlaubnis bei. Bei Fragen sind wir Ihnen telefonisch unter der Nummer 06022-6191-60 behilflich.

Die Bereitstellung der angefragten Holzmenge ist nur vorbehaltlich, entsprechend der Verfügbarkeit und in haushaltsüblichen Mengen von max. 20 Stern (ausnahmsweise 30Ster bei LKW Abfuhr), möglich. Beachten Sie auch die Mindestbestellmenge von 5 Stern! Bitte bestellen Sie nur so viel Holz, wie Sie tatsächlich benötigen! Rechtsverbindliche Vorbestellungen unter garantierter Zusage sind nicht möglich. Wir bemühen uns jedoch alle Bestellwünsche zu erfüllen.

Brennholz ist Holz, das für höherwertige Verwendungszwecke nicht verwendet werden kann. Die thermische Verwertung stellt die letzte Verwendungsmöglichkeit dar. Reklamationen bezüglich Risse, Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Metallsplitter oder Nägel sind nicht möglich. Diese Holzfehler sind bei Brennholz üblich und zu akzeptieren. Ebenso kann die zugeteilte Holzmenge geringfügig von Ihrer Bestellung abweichen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Ihr bestelltes Brennholz nicht sofort nach Abgabe Ihrer Bestellung zugewiesen werden kann. Die Brennholzzuteilung erfolgt entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Bedarfsanmeldungen, Ihren Bestellwünschen sowie den aktuell vorhandenen Holzmengen. Ungünstige Witterung und Unternehmer-/Maschinenausfall stellen erhebliche Verzögerungsfaktoren dar, welche oft nicht vorhersehbar sind. Die individuelle Brennholzzuteilung kann sich daher bis in das Frühjahr 2025 ziehen. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und bitten daher von Nachfragen abzusehen!

Hinweise zur Holzlagerung im Außenbereich:

Eine längerfristige Lagerung und das Abdecken des Brennholzes im Stadtwald, mit z.B. Folien, ist nicht zulässig. Bitte fahren Sie Ihr Brennholz innerhalb des, auf Ihrer Fahrerlaubnis vermerkten Aufarbeitungszeitraums, aus dem Wald ab.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Daher gilt folgendes:

Rettungspunkte im Stadtwald stellen sichere Treffpunkte mit den Rettungskräften dar. Die Rettungspunkte finden Sie im Internet unter: www.rettungskette-forst.de. Auch die Handy-App „Hilfe im Wald“ ist zu empfehlen. Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn, über den Standort des nächstgelegenen Rettungspunkts und prüfen Sie Ihren Handyempfang am Arbeitsort bzw. vergewissern Sie sich, von wo ein sicherer Notruf möglich ist. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Hierzu zählt zwingend das Tragen einer geeigneten Schnittschutzausrüstung. Alleinarbeit mit der Motorsäge ist im Stadtwald untersagt! Es sind nur Sonderkraftstoffe und Bio-Kettenöle zulässig. Verstöße werden konsequent geahndet. Der Nachweis eines absolvierten Motorsägenlehrgangs ist verbindlich vorgeschrieben, sofern die Holzaufarbeitung im Stadtwald erfolgt. Der Nachweis ist Ihrer Brennholzbestellung beizufügen.

Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer

Die Brennholzaufarbeitung ist vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung nicht zulässig. Die Anfahrt und Abfahrt mit Ihrem Kfz hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Waldwege sind für andere Waldnutzer freizuhalten und die LKW-Holzabfuhr nicht zu behindern.

Wir wünschen Ihnen hiermit eine gute und sichere Brennholzaufarbeitung im Stadtwald Obernburg!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit, Ihr Stadtförster Tobias Wallrapp

 

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