Wasseruhr ablesen
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Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs.1 S.1 GewO bzw. § 14 Abs. 3 GewO für die Aufstellung von Automaten).
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Viktoria Specht Sachbearbeiterin | 06022 6191 32 | E.08 | viktoria.specht@obernburg.de |
Personalausweis oder Reisepaß,
ggf. Handelsregisterauszug,
ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Gewerbeanmeldungen kosten 20,00 €
§ § 14, 15 Abs. 1, 15 a, § 55 c GewO