30.09.2025
Sichere Nutzung der Anliegerstraße
Der Etzelweg in Obernburg/Eisenbach ist eine Anliegerstraße. Er führt unter anderem zum Hundeverein, zu Äckern sowie zu unbebauten Flächen einiger Eigentümer und dient auch als Zufahrt zum Wasserhaus. Ein Teilabschnitt verläuft durch ein Wasserschutzgebiet, weshalb die Befahrung streng geregelt ist. Auf dem Weg befindet sich zu dem ein Fahrradweg.
Trotz des Hinweisschildes „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“ nutzen immer wieder Verkehrsteilnehmer den Weg als Abkürzung oder für private Fahrten.
Hiermit möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht gestattet ist.
Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich für berechtigte Zwecke – beispielsweise für Angler oder Förster – erteilt. Selbst mit einer solchen Genehmigung ist die Nutzung ausschließlich zum vorgesehenen Zweck erlaubt, nicht jedoch als Abkürzung.
Der zusätzliche Verkehr beeinträchtigt nicht nur die Natur, sondern vor allem auch die Menschen, die den Weg zu Fuß oder mit dem Rad nutzen. Daher bitten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, den Etzelweg nur mit berechtigtem Interesse zu befahren – bleiben Sie also bitte auf dem richtigen Weg, im wahrsten Sinne des Wortes.
Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne beim Ordnungsamt Obernburg melden.
Viktoria Specht
-Ordnungsamt-
Kategorien: Amtliche Mitteilungen