Stadt Obernburg Stadt Obernburg

Bekanntmachung der Stadt Obernburg a.Main

10.10.2025
Integriertes nachhaltiges städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) für die Stadt Obernburg a.Main mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Altstadt Obernburg.

Bekanntmachung der Stadt Obernburg a.Main

Integriertes nachhaltiges städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) für die Stadt Obernburg a.Main mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die Altstadt Obernburg

a)        Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main hat am 26.06.2023 beschlossen, ein Integriertes nachhaltiges städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) für die Stadt Obernburg a.Main mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für die Altstadt Obernburg erstellen zu lassen (als Fortschreibung des ISEK 2009). Mit der Erstellung des INSEK und der Durchführung der VU wurde das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft aus Würzburg beauftragt.

Der Beschluss zur Durchführung der VU wird hiermit bekanntgemacht.

Das INSEK mit VU wurde in den Jahren 2024 und 2025 unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Für diese fanden mehrere Veranstaltungen (darunter eine Auftaktveranstaltung in der Stadthalle Obernburg am 29.10.2024, Info-Stände mit anschließendem Stadtrundgang in Obernburg am 29.11.2024 und am 13.12.2024 sowie ein weiterer Info-Stand mit anschließendem Stadtrundgang in Eisenbach am 01.02.2025) statt, an denen die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen für die weitere Entwicklung Obernburgs einbringen konnten. Zusätzlich fanden als weitere Veranstaltungen drei Themenarbeitskreise mit lokalen Experten am 24.03.2025, am 03.04.2025 und am 15.04.2025 im Rathaus Obernburg statt. Die in den Veranstaltungen eingebrachten Ideen sind in das INSEK mit VU eingeflossen, welches konkrete Leitlinien und Maßnahmen für die weitere Entwicklung Obernburgs benennt. Schwerpunktmäßig sind diese Maßnahmen in der Altstadt und in den altstadtnahen Bereichen Obernburgs verortet.

Mit der Aufnahme in die Städtebauförderung eröffnet sich für die Stadt Obernburg a.Main die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für wichtige entwicklungsfördernde Projekte in Obernburg zu erhalten. Voraussetzung für die Förderung baulicher Maßnahmen der Stadt Obernburg a.Main und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben in der Altstadt Obernburg ist die Ausweisung eines Sanierungsgebiets. Grundlage für die konkrete Festlegung des Sanierungsgebiets sind die zusammen mit dem INSEK erstellten VU gemäß § 141 BauGB. Die VU zeigen auf, dass im altstädtischen Untersuchungsgebiet erhebliche Mängel und Missstände gemäß § 136 BauGB bestehen, die die Funktionsfähigkeit des Gebietes insgesamt stark beeinträchtigen und daher Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen.

b)        Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB

Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Betroffenen frühzeitig erörtert werden. Wesentliche Schritte hierzu waren die o.g. Veranstaltungen, deren Ergebnisse als Grundlage für die Erstellung des INSEK mit VU gedient haben. In einem weiteren Schritt wird nun das INSEK mit VU in der Zeit

                                                vom 20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025

im Rathaus der Stadt Obernburg a.Main, Römerstraße 62-64, Bürgerbüro, sowie im Fachbereich III – Bauwesen und Stadtentwicklung, Gewerbepark ADW 4, 2. OG, An der Wehrinsel 4 während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Zudem kann das INSEK mit VU im o.g. Zeitraum auf der Homepage der Stadt Obernburg a.Main unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.obernburg.de/wirtschaft-verkehr/stadtentwicklung/

Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im o.g. Zeitraum zum INSEK mit VU zu äußern. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum elektronisch (per E-Mail) oder schriftlich (per Post) übermittelt werden oder auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Gem. Art. 13 DSGVO: Name und Anschrift der Personen, welche Stellungnahmen abgeben, werden gespeichert. Grundlage für die Datenerhebung ist die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens nach § 137 BauGB, um die Stellungnahmen zuordnen und auch eine entsprechende Rückmeldung geben bzw. bei Unklarheiten nachfragen zu können. Die Daten werden für die Dauer des Beteiligungsverfahrens bis zum Ende der Rechtsmittelfrist gegen Satzungserlass gespeichert und danach gelöscht.

Stadt Obernburg a.Main, 10.10.2025

Dietmar Fieger

Erster Bürgermeister

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.