05.03.2026
Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Niedernfeld“
Der Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Niedernfeld“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 3815, 3815/2, 3817, 3817/2, 3824, 3824/1, 3826 und 38226/2, Gemarkung Obernburg (Römerstraße 111). Der genaue Umgriff ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen; die Abgrenzung kann im weiteren Verfahren präzisiert werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist insbesondere:
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
Steuerung der baulichen Nutzung und Erschließung,
Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele gemäß ISEK 2025,
Berücksichtigung von Klima- und Umweltbelangen (z. B. Regenwassermanagement, Grünstrukturen),
Konfliktvermeidung zwischen unterschiedlichen Nutzungen,
Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für Halte- und Parkflächen für Schulbusse sowie Abstellmöglichkeiten für Pkw.
Das Verfahren wird als förmliches Bauleitplanverfahren nach §§ 13a i.V.m. 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Obernburg, 27.02.2026
gez.
Fieger
Erster Bürgermeister
Umgriff Bebauungsplan Niedernfeld.pdf
Kategorien: Amtliche Mitteilungen
Stadt Obernburg
