10.07.2025
Das Ordnungsamt appelliert an alle Hundehalter ...
Die Anzahl der Beschwerden über Hundegebell während des Tages, am frühen Morgen und während der Nachtzeiten nimmt in letzter Zeit wieder vermehrt zu (aktuelle Fälle aus der Ferienstraße und Auf der Au). Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Menschen und Hunden in unserer Stadt sehr viel problemloser sein. Dass das Bellen die natürliche Ausdrucksweise eines jeden Hundes ist, wird niemand in Zweifel ziehen und gegen gelegentliches Bellen hat sicher niemand etwas einzuwenden. Dauergebell oder ständig wiederholtes Anschlagen ist jedoch sehr störend.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es im Interesse aller Beteiligten liegt, Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Ruhe der Nachbarschaft nicht unnötig beeinträchtigt wird. Ein respektvolles Miteinander und die Beachtung der geltenden Regelungen sind unerlässlich.
Anmerkung: Das Oberlandesgericht Köln hat 1993 entschieden, dass Hunde höchstens eine halbe Stunde täglich nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr bellen, winseln oder jaulen dürfen. (OLG Köln, Az. 12 U 40/93)
Viktoria Specht
-Ordnungsamt-
Kategorien: Amtliche Mitteilungen