16.02.2026
und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Obernburg veröffentlicht
Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Die Stadt Obernburg a. Main weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass gemäß der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ alle Grundstückseigentümer bzw. die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte die an ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen von Schnee und Eis zu räumen und zu bestreuen.
Verpflichtungen nach Satzung (§§ 9 ff.):
► An Werktagen ab 7:00 Uhr sind Schnee, Reif oder Glätte auf den Gehwegen zu beseitigen bzw. diese mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen ist das Streuen von Tausalz zulässig. (§10)
► An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr sind dieselben Maßnahmen durchzuführen.
► Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Hinweise zur Ausführung:
• Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
• Das Anhäufen von Schneehaufen auf den Straßen ist nicht erlaubt.
Die Stadt Obernburg a. Main bittet um Beachtung dieser Pflichten, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger sowie andere Verkehrsteilnehmende sicherzustellen. Für Fragen zum Winterdienst steht das Ordnungsamt der Stadt Obernburg a. Main gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roos
-Ordnungsamt-
Kategorien: Amtliche Mitteilungen
Stadt Obernburg
