16.02.2026
Aufgrund von Beschwerden weist die Stadt Obernburg alle Grundstückseigentümer sowie die sonstigen Verpflichteten auf die bestehende Reinigungs- und Sicherungspflicht hin.
Satzung über die Reinigung und Sicherung öffentlicher Straßen
Aufgrund von Beschwerden weist die Stadt Obernburg alle Grundstückseigentümer sowie die sonstigen Verpflichteten auf die bestehende Reinigungs- und Sicherungspflicht hin.
Gemäß der Satzung über die Reinigung und Sicherung öffentlicher Straßen der Stadt Obernburg sind die Anlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen, insbesondere Gehwege, regelmäßig zu reinigen und von Verschmutzungen freizuhalten. Hierzu zählen unter anderem Schmutz, Unrat, Laub, Bewuchs sowie sonstige Verunreinigungen, die die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können.
Ziel dieser Regelungen ist es, ein sauberes und sicheres Stadtbild zu erhalten und Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger zu vermeiden. Die Reinigung ist in dem Umfang und in den Zeitabständen durchzuführen, wie sie zur ordnungsgemäßen Nutzung der öffentlichen Flächen erforderlich ist.
Wir bitten alle Verpflichteten, ihren Pflichten gewissenhaft nachzukommen und damit einen Beitrag zu Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Stadtgebiet zu leisten. Bei Verstößen gegen die Satzung können ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roos
-Ordnungsamt-
Kategorien: Amtliche Mitteilungen
Stadt Obernburg
